Mit dem Notfalldatenmanagement kann der Patient entscheiden, ob relevante Diagnosen und Medikamente, Allergien oder besondere Hinweise und die Kontaktdaten von der im Notfall zu benachrichtigender Person auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden sollen. Zusätzlich können Informationen über die Aufbewahrungsorte von persönlichen Erklärungen (pE), wie bspw. der Organspenderausweis, die Patientenvollmacht und die Vorsorgevollmacht gespeichert werden. Der Patient entscheidet durch die Eingabe seiner PIN über das Kartenlesegerät, ob ein Datensatz gespeichert werden soll. Das NFDM und die pE ist eine freiwillige und für Sie kostenlose medizinische Anwendung und seit Oktober 2020 in Ihrem Z1- / Z1.PRO-System verfügbar.